Arroganz der Stadt Emden
Hier das Schreiben der Stadt Emden als Antwort an meinen
Anwalt, der Herrn Bornemann am 06.11.2017 angeschrieben hat, Stellung zu
nehmen, warum seitens der Verantwortlichen der Stadt auf meine Mails nicht
geantwortet wurde.
Auf meine Bitte sich mit uns vor Ort die Begebenheiten
anzusehen wurde nicht reagiert und erst nachdem sie das Schreiben von meinem
Anwalt erhalten haben, haben sie zusammen mit dem Entwässerungsverband sich
angeblich (dabei müssen alle Beteiligten Tomaten auf den Augen gehabt haben) die
Lage vor Ort angeschaut. Obwohl der Entwässerungsverband hier überhaupt nicht
zuständig ist, soll für mich nun der Eindruck entstehen das auch sie ihr OK
gegeben haben, dass hier alles in Ordnung ist.
Mit dem Entwässerungsverband habe ich schon öfter gesprochen, sie waren nie bei mir, weil unsere Gräben zur III Ordnung gehören und sie somit überhaupt nicht zuständig sind, deshalb ist es schon witzig das sie schreiben sie hätten sich zusammen mit dem Entwässerungsverband hier vor Ort sich die Lage angeschaut. Mit uns betroffenen setzen sich sie sich nicht zusammen, aber mit Leuten die hier nichts "verloren" haben, schon.
Wie schon an anderer Stelle geschrieben, liegt mein
Grundstück hier an der Straße an niedrigster Stelle und hier habe ich einen
Wasserstand von 60 cm, während zum Seedeich der Graben teilweise nur wenige cm
führt. Wenn man sich die Lage hier vor meiner Tür angeschaut hätte, was aber
nicht gewollt war, hätten alle Beteiligten sehen können, dass das Wasser im
Graben genau den gleichen Pegelstand hat, wie auf dem Feld. Wenn nun bei Dauer-
oder Starkregen das Wasser im Graben nicht schnellgenug abfließen kann, wie
auch?
so fließt das Wasser zuerst aufs Feld, bevor es dann langsam
zurück fließt. Mit dem Hinweis auf die Drainageleitung soll hier nun wohl alles
in bester Ordnung sein, dabei ist es aus meiner Sicht nur ein Ablenken von
ihrer 30 jährigen Unfähig- und Untätigkeit.
Weiterhin schreiben sie, dass der Graben, soweit er sich in
der Unterhaltungspflicht der Stadt Emden befindet, ordnungsgemäß unterhalten
war. Dazu kann ich nur sagen, dass wohl an der Stelle, wo sie sich den Graben
angeschaut haben, nicht die Stadt dafür gesorgt hat, dass der Graben ordnungsgemäß
unterhalten war, sondern der Anlieger selber.
Der Satz „Von Seiten des Bau- und Entsorgungsbetriebes der
Stadt Emden wird der Zustand des Grabens regelmäßig kontrolliert“ ist eine
glatte Lüge.
2015 kam erst jemand von der Stadt nach dem wir dringendst darum
gebeten haben und erst wie er sah, dass das Wasser aus den Gräben aufs Feld
floss und nicht in die zuständigen Abwässerungsgräben, wurde hier Abhilfe
zugesagt.
2016 haben wir nochmals darum gebeten sich den immer noch unbefriedigenden
Zustand hier anzuschauen und es wurde auch hier Abhilfe zugesagt, doch
geschehen ist nichts.
Wenn wir nun in Zukunft „Anfallende Mehrmengen an
Niederschlagswasser auf unseren eigenen Grundstücken zurückhalten müssen“, wird
uns bestimmt in absehbarer Zeit auferlegt einen Wall um unser Grundstück zu
bauen, denn, dass wir auch in Zukunft Starkregen zu erwarten haben, ist so
sicher wie das Amen in der Kirche.
Schreiben der Stadt Emden:
Laut Mitteilung des Fachdienstes Umwelt der Stadt Emden fand
am 13.11.2017 ein Vor-Ort-Termin gemeinsam mit dem Bau- und Entsorgungsbetrieb,
dem Ersten Entwässerungsverband Emden und der Unteren Wasserbehörde statt.
Bei diesem Ortstermin ist festgestellt worden, dass der
Straßenseitengraben (Flurstück 5/1, Flur 8, Gemarkung Wybelsum), soweit er sich
in der Unterhaltungspflicht der Stadt Emden befindet, ordnungsgemäß unterhalten
war. Auch der Gewässerabschnitt (Flurstück 15, Flur 9, Gemarkung Wybelsum),
welcher sich im Eigentum und der Unterhaltungspflicht des Wasser- und Schifffahrtsamtes
befindet, war ordnungsgemäß unterhalten. Eine Beeinträchtigung lag nicht vor.
Von Seiten des Bau- und Entsorgungsbetriebes der Stadt Emden
wird der Zustand des Grabens regelmäßig kontrolliert und dieser legt daraufhin
den Unterhaltungsaufwand fest.
Der Straßenseitengraben dient der Entwässerung der Straße
und der direkten Anlieger. Die Ländereinen hinter den Grundstücken entwässern
über eine im Herbst 2017 neu verlegte Drainageleitung in Richtung Gemüseschloot
(Gewässer II. Ordnung).
Die privaten Entwässerungsgräben, die in den
Straßenseitengraben einmünden, sind von den jeweiligen Grundstückseigentümern
zu unterhalten.
Anfallende Mehrmengen an Niederschlagswasser sind von den
jeweiligen Grundstückseigentümern auf dem eigenen Grundstück zurückhalten,
bevor sie über eine öffentliche Regenwasserkanalisation oder aufnahmefähige
Vorfluter entsorgt werden müssen.
Da bei dem Ortstermin keine
Versäumnisse bezüglich der Gewässerunterhaltung festgestellt worden sind und im
Herbst 2017 eine neue Drainage von dem Eigentümer der landwirtschaftlichen
Fläche verlegt worden ist, betrachte ich diese Angelegenheit aus diesseitiger
Sicht als erledigt.
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Wenn aus Sicht der Stadt Emden die Angelegenheit hiermit
erledigt ist, so ist das Schreiben und die Haltung der Verantwortlichen der
Stadt Emden aus meiner Sicht an Arroganz nicht mehr zu überbieten.
Wenn in Zukunft die Gesetzeslage laut Aussage des
Entwässerungsverbandes so aussieht, dass selbst bei Starkregen nichts mehr zum abfließen des
Wassers getan werden darf, dann können sie die Deiche noch so hoch bauen,
Ostfriesland wird trotzdem absaufen.
Die Politiker und allen voran die Grünen, die im Bundestag
mit Konfetti um sich werfen und dieses Gesetz veranlassen, haben den Schuss
sowieso nicht gehört.
Dann ist auch ein Appell von Reinhard Behrends, OZ 26.07.2016
„Von der großen Bedeutung kleiner Gräben“ und von Jan van Dyk, EZ 22.07.2016 „Verband
richtet Appell an die Bürger“ aus meiner Sicht bedeutungslos, außerdem gewinne
ich immer mehr den Eindruck das es in Wirklichkeit niemanden zu interessieren scheint,
wenn in Ostfriesland alles unter Wasser steht, da können die Zeitungen noch so
viel (zur Zeit fast täglich) schreiben.
Hier habe ich keine weiteren Fotos eingestellt, die anderen
Seiten von mir verdeutlichen alles zur Genüge.
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